Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HinSchG) in Österreich
Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HinSchG) in Österreich

Thomas Hofer

Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, AT
Berät in:
Deutsch
+ 1
Angepasst für:
Vereinigte Staaten
Detaillierte Beschreibung
Sind Sie ein Unternehmen, das gemäß dem Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HinSchG) in Österreich zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems verpflichtet ist? Ich biete Ihnen eine halbstündige Beratung an, um Ihre Fragen um rund um das neue Whistleblower-Gesetz zu beantworten und Ihnen bei der Erfüllung Ihrer rechtlichen Pflichten zu helfen.
Zur Einrichtung interner Meldestellen, wie beispielsweise "Whistleblowing-Hotlines," sind ab 17. Dezember 2023 Unternehmen aus zahlreichen Sektoen ab 50 Beschäftigten verpflichtet. Für Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmern gilt dies bereits seit 25. August 2023.
In einem halbstündigen Erstgespräch gehen wir gemeinsam den Anwendungsbereich und die Vorgaben des HinSchG, um die nächsten Schritte für Ihr Unternehmen festzulegen!
Zur Einrichtung interner Meldestellen, wie beispielsweise "Whistleblowing-Hotlines," sind ab 17. Dezember 2023 Unternehmen aus zahlreichen Sektoen ab 50 Beschäftigten verpflichtet. Für Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmern gilt dies bereits seit 25. August 2023.
In einem halbstündigen Erstgespräch gehen wir gemeinsam den Anwendungsbereich und die Vorgaben des HinSchG, um die nächsten Schritte für Ihr Unternehmen festzulegen!